Johanna Mez und Patrick Petzold haben Ja gesagt zu ihrem Kind: Die knapp zweijährige Adina wird von Papi und Mami gemeinsam betreut. Zur amtlichen Eheschliessung allerdings hat das Paar nicht Ja gesagt – unter anderem aus finanziellen Gründen.

Uneheliche Kinder: Was früher noch eine Schande war, ist heute Alltag. 2003 kamen in der Schweiz 8924 Kinder von unverheirateten Eltern zur Welt, also jedes achte Kind. In Grossagglomerationen beträgt der Anteil sogar über 13 Prozent.

Unverheiratete müssen Vorarbeiten leisten, um gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind wahrnehmen zu können. Adinas Vater hat seine Tochter einen Monat vor der Geburt auf dem Zivilstandsamt anerkannt. Hinsichtlich Verwandtschaft und Erbberechtigung besteht damit kein Unterschied mehr zu einem in der Ehe geborenen Kind. Familiennamen und Bürgerrecht erhält Adina allerdings trotzdem von der Mutter.

Die Anerkennung des Kindes durch den Vater kann vor oder nach der Geburt geschehen – auf dem Zivilstandsamt. Die Gebühr für die Entgegennahme und Beurkundung der Erklärung beträgt gesamtschweizerisch 60 Franken. «Weigert sich der Vater, das Kind anzuerkennen, oder ist absehbar, dass mit den Eltern nicht innert eines Jahres einvernehmlich ein Unterhaltsvertrag gemacht werden kann, wird dem Kind ein Beistand bestellt», erklärt Anna-Pitschna Parli, Mitarbeiterin der Elternberatungsstelle der Stadt Zürich und Mediatorin. «Dies wird in Zürich in rund zehn Prozent aller Fälle gemacht.»

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Unterhalt vertraglich geregelt
Zwischen Anerkennung und gemeinsamer Sorge stehen allerdings noch einige Termine und Papiere. Johanna Mez und Patrick Petzold erhielten wenige Wochen nach der Geburt einen Brief der Vormundschaftsbehörde mit der Mitteilung, dass ein Unterhaltsvertrag gemacht werden müsse. Mit Hilfe einer Sachbearbeiterin haben Mez und Petzold auf der Elternberatungsstelle einen solchen Vertrag ausgearbeitet. «Wir haben uns für einen so genannten Rahmenvertrag entschieden, in dem keine exakten Frankenbeträge drinstehen, da wir nicht wissen, ob sich unsere finanzielle und berufliche Situation verändern wird», sagt Johanna Mez. «Und sollte es zu einer Trennung kommen, müsste sowieso wieder alles neu beurteilt werden.» Gemäss Parli werden in Zürich meistens Rahmenverträge gemacht. Wenn die Eltern allerdings nicht zusammenwohnen, ist es zwingend, dass der Unterhaltsvertrag fixe Beträge enthält. Verträge ohne bezifferte Unterhaltsbeiträge werden zudem nicht von allen Gemeinden akzeptiert.

Mez und Petzold verfassten mit der Sachbearbeiterin der Elternberatungsstelle nebst Unterhaltsvertrag auch einen Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge an die Vormundschaftsbehörde. Denn laut Gesetz hat eine unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht. Dieses umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind und dessen Wohl alle erforderlichen Entscheide zu treffen, es persönlich zu betreuen, zu pflegen, zu erziehen und es gegenüber Dritten zu vertreten. Die sorgeberechtigte Person bestimmt über den Aufenthaltsort, den Kontakt zu Drittpersonen und verwaltet das Vermögen des Kindes.

Die gemeinsame Betreuung eines Kindes ist auch möglich, wenn Eltern kein Paar sind. Elternberaterin Parli betont: «Es ist nicht Bedingung, dass Eltern zusammenwohnen oder eine Beziehung haben. Relevant ist nur, dass sie das Kind gemeinsam aufziehen möchten und die Verantwortung für das Kind gemeinsam tragen können.»

Im Streitfall bei der Mutter
Stellt sich allerdings eine Partei quer, bleibt das Sorgerecht bei der Mutter. Sobald ein Unterhaltsvertrag und das Gesuch unterschrieben bei der Elternberatungsstelle vorliegen, leitet diese das Gesuch an die Vormundschaftsbehörde weiter. Diese entscheidet in der Regel innert rund zwei Wochen. Stichprobenweise werden die Eltern noch von der Behörde angehört.

Das Gesuch von Johanna Mez und Patrick Petzold lief ohne Probleme durch die Mühlen der Verwaltung – so dass die kleine Adina heute die genau gleichen Rechte hat wie ihre Gspäänli, deren Mamis und Papis vor dem Standesbeamten Ja sagten.